In NRW befand das Oberverwaltungsgericht mit einem Grundsatzurteil, dass der Ausbau der Erneuerbaren wichtiger ist als die Belange des Denkmalschutzes.

#

No responses yet

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert